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BBZ Merzig

Eine Vorabanmeldung für die jeweiligen Schulformen kann hier vorgenommen werden.

Online-Anmeldung

Angaben bei minderjährigen Schülern

Hinweise an die Sorgeberechtigten zur Datenweitergabe: Das Sorgerecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es unterscheidet verschiedene Gruppen von Sorgeberechtigten. Die häufigsten Konstellationen - mit Konsequenzen für die Befugnis, Daten des Kindes an diese Personen weiterzugeben - sind:

  1. Zusammen lebende Eltern: Gemeinsames Sorgerecht (§ 1626 BGB) = Mitteilung von Daten an beide Elternteile grundsätzlich zulässig
  2. Dauernd getrennt lebende Eltern: Grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht, es sei denn, gerichtlich ist etwas anderes geregelt (§ 1671 BGB) = Mitteilung grundsätzlich an beide Elternteile zulässig, aber bei gerichtlicher anderer Entscheidung. Übermittlung nur an den festgelegten Sorgeberechtigten
  3. Lebensgemeinschaften: Unverheiratete Partner mit gemeinsamen Kindern (§ 1626a BGB): a) Gemeinsames Sorgerecht bei Abgabe einer Sorgerechtserklärung des Kindesvaters: Übermittlung an beide Elternteile, ansonsten nur an die Mutter.

Ich / Wir bestätigen die Richtigkeit der Angaben.
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, alle für die Schule relevanten Änderungen umgehend der Schule mitzuteilen.

* Ich verpflichte mich, eine Kopie dieses Formulars an den weiteren Sorgeberechtigten weiterzuleiten und dessen Unterschrift einzufordern.


Angaben bei volljährigen Schülern unter 21 Jahren

Hinweis an volljährige Schüler über die Bestimmungen des Schulordnungsgesetzes:

§ 20 f Information der früheren Erziehungsberechtigten volljähriger Schülerinnen und Schüler

(1) Frühere Erziehungsberechtigte volljähriger Schülerinnen und Schüler, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit Zustimmung des Schülers generell über ihn betreffende schulische Angelegenheiten informiert werden. Über eine Verweigerung dieser Zustimmung sind die früheren Erziehungsberechtigten schriftlich zu unterrichten.

(2) Auch ohne Zustimmung der Schülerin oder des Schülers sollen ihre oder seine früheren Erziehungsberechtigten von der Schule über das drohende Verfehlen des Klassen- oder Jahrgangsziels, die Pflicht zum Verlassen der Schule wegen Leistungsmängeln, die Beendigung des Schulverhältnisses durch die Schülerin oder den Schüler, die Behandlung unentschuldigten Fernbleibens als Austrittserklärung, die Nichtzulassung zur Abschlussprüfung, die Nichtteilnahme an der Abschlussprüfung oder deren Nichtbestehen, den Ausschluss aus der Schule und dessen Androhung unterrichtet werden. Die betroffene Schülerin oder der betroffene Schüler ist zu der beabsichtigten Unterrichtung anzuhören.

Erklärung

Name und Anschrift der früheren Erziehungsberechtigten / Sorgeberechtigten:



Höchster Bildungsabschluss, der erworben wurde: *

Berufsausbildung:

Schuliche und berufliche Vorbildung (ohne Grundschule)

Ausbildung



Zur Zeit besuchte Schule:


Ich habe in nachstehender Reihenfolge am Fremdsprachenunterricht teilgenommen:

* Ich wähle als Fremdsprache:

* Ich wähle als 1. Fremdsprache:

Ich habe mich gleichzeitig an folgenden Fachschulen für Sozialpädagogik beworben:


Ich melde mich für folgende Wahlfächer am Oberstufengymnasium an:

Die Auswahl der Fächer ist verbindlich, daher wählen Sie die Fächer mit Bedacht

 
Schüler anderer Konfessionen können zwischen katholischem Religionsunterricht oder allgemeiner Ethik wählen. Bei minderjährigen Schülern, ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten einzuholen. Für Schüler mit katholischer Konfession ist der Religionsunterricht verpflichtend, es sei denn, es liegt uns eine schriftliche Abmeldung vor. In diesem Fall wird Ethik Grundpflichtfach.


Sollte ich / mein Sohn / meine Tochter den Schulplatz nicht annehmen, werde ich Sie davon in Kenntnis setzen.

Ich / Wir bestätigen die Richtigkeit der Angaben.

Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns, alle für die Schule relevanten Änderungen umgehend der Schule mitzuteilen.