Oberstufengymnasium bzw.

Oberstufenverbund (ab Schuljahr 2018/2019)

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Aufnahmevoraussetzungen

 

Aufnahmevoraussetzungen  in Klasse 11 OGym 

Saarland             

ohne Aufnahmebedingungen

Gymnasium

Schüler, die in die Klasse 10 versetzt sind

Schengen-Lyzeum

Schüler (G-Zweig), die in die Klasse 10 versetzt sind

Gemeinschaftsschule

Absolventen, die auf Anspruchsebene zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe in 3 A-Kursen der Fächergruppe III (Ma/D/1.FS/CH oder Phy) unterrichtet wurden und die 2. Fremdsprache nachweisen können. Wurde keine 2. Fremdsprache gewählt, muss ab Klasse 11 eine neu einsetzende Fremdsprache gewählt werden.

Das verbleibende Fach der Fächergruppe III* und die Fächer der Fächergruppe IV** müssen eine Durchschnittspunktzahl von mindestens 04 Punkten aufweisen, wobei kein Fach mit 00 Punkten bewertet sein darf.

Der Durchschnitt über alle belegten Fächer muss mindestens 07 Punkte betragen.

Es gibt keine Empfehlung mehr!

 

*FGIII: Ma/D/1.FS/CH oder Phy

**FG IV: verbleibendes Fach FGIII + alle übrigen Fächer

§24 GemS-VO

FOS

Absolventen aller Fachrichtungen

 

 

Saarland             

mit  Aufnahmebedingungen

Erweitert. Realschulen

Absolventen, die nach den Erfordernissen des Mittleren Bildungsabschlusses unterrichtet worden sind, mit durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7): 

- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5

( 2,75)* und kein Fach unter ausreichend

- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note  

(* = Befürwortung durch die Klassenkonferenz mit Gutachten an BOGym Merzig)

 

Absolventen, die nach den Erfordernissen des mittleren Bildungsabschlusses unterrichtet worden sind ohne zweite Fremdsprache:

- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)* und kein Fach unter  ausreichend

- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note.  

(* = Befürwortung durch die Klassenkonferenz mit Gutachten an BOGym Merzig)

Handelsschule

erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,5, dabei kein Fach unter befriedigend

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern   mindestens 2,75 , dabei höchstens eine mangelhafte Note

oder

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Fremdsprache und Wirtschaftslehre mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note  

Sozialpflegeschule

erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie (GS: Technologie)  und Fremdsprache mindestens 2,5 , dabei kein Fach unter befriedigend

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note

oder

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Biologie (GS: Technologie) und Fremdsprache  mindestens 2,0 , dabei höchstens ein Fach ausreichend 

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.  

Gewerbeschule

erste Fremdsprache ab der Klasse 5 durchgehend

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Technologie und Fremdsprache mindestens 2,5 , dabei kein Fach unter befriedigend

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 , dabei höchstens eine mangelhafte Note

oder

Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik, Technologie und Fremdsprache mindestens 2,0, dabei höchstens ein Fach ausreichend 

Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75, dabei höchstens eine mangelhafte Note.  

 

 

Rheinland-Pfalz

ohne Aufnahmebedingungen

Gymnasium

Schüler des neunjährigen Gymnasiums, die in die Klasse 11 versetzt sind  

Schüler des achtjährigen Gymnasiums (G8GTS), die in die Klasse 10 versetzt sind

Realschule plus

Absolventen der Klasse 10 mit Übergangsvermerk für Klasse 11 des Gymnasiums

FOS

Absolventen aller Fachrichtungen

 

Rheinland-Pfalz

mit  Aufnahmebedingungen

Realschule plus

Absolventen, die nach den Erfordernissen des Mittleren Bildungsabschlusses unterrichtet worden sind, mit durchgehender zweiter Fremdsprache (ab Klasse 7): 

- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen mindestens 2,5 (2,75)* und kein Fach unter ausreichend

- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note  

(* = Befürwortung durch die Klassenkonferenz mit Gutachten an BOGym Merzig)

 

Absolventen, die nach den Erfordernissen des mittleren Bildungsabschlusses unterrichtet worden sind ohne zweite Fremdsprache:

- Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und der Fremdsprache mindestens 2,3 (2,6)* und kein Fach unter  ausreichend

- Notendurchschnitt in den übrigen Fächern mindestens 2,75 (3,0)* und höchstens eine mangelhafte Note.  

(* = Befürwortung durch die Klassenkonferenz mit Gutachten an BOGym Merzig)

 

 

 

Aufnahmevoraussetzungen  in Klasse 12 OGym

Saarland             

Aufnahmebedingungen

Berufl. Gymnasium

Zulassung zur Hauptphase

Gleiche Fachrichtung (Gesundheit und Soziales  bzw. Wirtschaft)

Fachoberschule

 

Absolventen der Fachrichtungen Gesundheit und Soziales  bzw. Wirtschaft,   die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben.
Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.

 

 

Rheinland-Pfalz

Aufnahmebedingungen

Berufl. Gymnasium

Zulassung zur Hauptphase

Gleiche Fachrichtung (Gesundheit und Soziales  bzw. Wirtschaft)

Fachoberschule Absolventen der Fachrichtungen Gesundheit und Soziales  bzw. Wirtschaft,   die vor Eintritt in die Fachoberschule an der zum mittleren Bildungsabschluss führenden Schule in einer 2. Fremdsprache durchgehend unterrichtet worden sind, am Unterrichtsangebot der Fachoberschule in dieser zweiten Fremdsprache teilgenommen haben und hierfür im Zeugnis der Fachhochschulreife mindestens die Note "befriedigend" erhalten haben.
Der Übergang ist nur in den jeweiligen Schwerpunkt möglich.

 

 

Aufnahmevoraussetzungen  in Klasse 11 im laufenden Schuljahr

 nur möglich bis zu den Herbstferien unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Wohnortwechsel, o.ä.) zu o.g. Aufnahmebedingungen